Rechtsprechung
AG Bayreuth, 04.06.2012 - 103 C 428/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 115; BGB § 683; BGB § 670
Die Personalkosten einer öffentlichen Stelle zur Absicherung eines liegen gebliebenen Fahrzeugs sind regelmäßig nicht zu erstatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Die Personalkosten einer öffentlichen Stelle zur Absicherung eines liegen gebliebenen Fahrzeugs sind regelmäßig nicht zu erstatten
Verfahrensgang
- AG Bayreuth, 04.06.2012 - 103 C 428/12
- AG Bayreuth, 17.07.2012 - 103 C 428/12
Papierfundstellen
- VersR 2013, 1440